Jura Hausarbeiten
Jura ist ein äußerst lernintensives Fach, in welchem viele Definitionen und Sachverhalte auswendig gelernt werden müssen. Zudem müssen die betreffenden Paragrafen im Gesetzestext gefunden werden.
Die Jura Hausarbeiten umfassen zumeist 20 bis 25 Seiten, welche dem formalen wissenschaftlichen Aufbau entsprechen müssen. Die erste Seite bildet das Deckblatt, welches mit dem Datum, dem Vor- und Nachnamen, der Anschrift des Prüflings und der Matrikelnummer versehen ist. Zudem muss angemerkt werden, bei welchem Professor die Hausarbeit geschrieben wird und in welchem Fachsemester der Prüfling ist.
Auf der folgenden Seite ist das Literaturverzeichnis angegeben, in diesem werden die Verfasser alle zitierten Ansichten und Definitionen wieder gegeben. Zu der Wiedergabe gehört nicht nur der Verfasser, sondern auch das Erscheinungsjahr und der Name des Lehrbuches sowie die genaue Seitenzahl, welche die Fundstelle wiedergibt. Die jeweiligen Angaben sollten durch Leerzeichen voneinander getrennt werden, sodass das Literaturverzeichnis übersichtlich und ordentlich aussieht, denn dieses vermittelt dem Korrektor einen ersten Eindruck. Bei Anfänger-Jura Hausarbeiten sollten 20 bis 30 Quellen zitiert werden, bei Fortgeschrittenen 40 bis 60 Quellen. Zu beachten ist, dass Urteile von Gerichten wie dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt werden.
Auf der nächsten Seite ist das Inhaltsverzeichnis aufgeführt, dort werden alle Prüfungspunkte der Hausarbeit angegeben. Auf diese wird auf der rechten Seite mit der entsprechenden Seitenzahl der Jura Hausarbeiten verwiesen.
Im Anschluss folgt die Hausarbeit, welche ebenfalls ordentlich gegliedert werden sollte. Die Prüfung des Sachverhaltes erfolgt nach genau festgelegten Prüfungsschemen, welche genau eingehalten werden müssen. Zu beachten ist, dass der Gutachtensstil ebenfalls peinlich genau verfolgt werden muss, denn ansonsten wird vor allem in Anfängerhausarbeiten eine besonders schlechte Note vergeben.
Zitate werden mit einer Fußnote versehen, die im unteren Bereich der Seite abgedruckt wird. Diese werden vorher auch im Literaturverzeichnis angegeben. Auf der letzten Seite der Hausarbeit muss die Bestätigung des Prüflings erfolgen, dass dieser die Hausarbeit ohne fremde Hilfe angefertigt hat. Diese Bestätigung muss vom Prüfling selber unterschrieben werden.